INTENSIV PÄDAGOGISCHE WOHNGRUPPEN
WG Lüstringen

Die intensivpädagogische Wohngruppe Lüstringen ist für Kleinkinder ausgelegt. Es stehen insgesamt 4 Plätze zur Verfügung.
Das grundrenovierte Einfamilienhaus in Osnabrück im Stadtteil Lüstringen liegt in ruhiger Wohnlage mit angrenzendem großen Garten. In dem Garten befindet sich ein kleinkind- und fördergerechter Spielplatz. Im Stadtteil und daran angrenzend befinden sich ortsnah für die Klientel relevante Kindertagesstätten und Schulen.
Rechtsgrundlage ist §27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 34 und 35a SGB VIII. Die strukturellen Voraussetzungen zur Aufnahme nach §35a werden erfüllt. Unser Angebot richtet sich an Kinder mit Bindungsstörungen, traumatischen Erfahrungen und/oder erheblichen Entwicklungsbeeinträchtigungen, die aufgrund ihrer hohen Bedarfe eine individuell abgestimmte intensive Förderung in einem vollstationären Setting benötigen.
Unser Aufnahmeangebot richtet sich an Kinder zwischen 3 und 6 Jahren …,
… für die eine Hilfe nach § 33 SGB VIII nicht mehr ausreichend erscheint und mit hoher Wahrscheinlichkeit von Beziehungsabbrüchen bedroht ist.
… dessen Bindung durch eine intensive Elternarbeit in die Herkunftsfamilie erhalten sowie neu ausgerichtet und intensiviert werden soll.
… die aus anderen Gründen eine zeitlich befristete Fremdunterbringung benötigen.
Wir fördern die Kinder ressourcenorientiert und wertschätzend. Wir bieten eine kontinuierliche Bezugspädagogik mit dem Ziel dem Kind korrigierende Bindungserfahrungen zu ermöglichen. Dabei beachten wir die Ressourcen, die Eltern mitbringen und beziehen diese im Rahmen einer intensiven Elternarbeit in Absprache mit dem fallführenden Jugendamt und/oder Personensorgeberechtigten unter Beachtung des Kindeswohls und des Kinderschutzes mit ein.
Das Aufnahmealter liegt zwischen 3 und 6 Jahren und richtet sich innerhalb der Belegung an Kindern bis 10 Jahren, in begründeten Fällen abweichend. Der Betreuungszeitraum innerhalb der Wohngruppe ist bis zum Wechsel auf die weiterführende Schule begrenzt. Eine Fortführung der Hilfe ist gemäß Hilfeplanung mit dem zuständigen Kostenträger zu vereinbaren, maßgeblich hierbei ist der Hilfebedarf des Kindes.
Jedes Kind erhält ein Einzelzimmer, das sich im Obergeschoss des Hauses befindet. Küche, Wohn- und Esszimmer, Büro, inkl. Nachtbereitschaftszimmer, Bad und WC‘ s befinden sich im Erdgeschoss.
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